Anerkennung der ausländischen Abschlüsse
Was ist eine Anerkennung?
Im Rahmen einer Anerkennung wird geprüft, inwieweit eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einem deutschen Berufs- oder Studienabschluss (sog. Referenzberuf) entspricht.
Wer benötigt eine Anerkennung?
Die ausländischen Fachkräfte, welche in Deutschland einen besonders gesetzlich reglementierten Beruf ausüben möchten, brauchen eine Anerkennung ihrer Ausbildung durch eine deutsche Behörde. In allen anderen Fällen ist die Anerkennung nicht erforderlich, aber sehr zu empfehlen.
Wir beraten Sie gerne individuell.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
Nachdem Sie bei uns einen Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren gestellt haben, führen wir eine Vorprüfung durch und fordern eventuell fehlende Unterlagen nach. Sobald uns alle Informationen und Unterlagen vorliegen, leiten wir Ihren Antrag für Sie an die zuständige Anerkennungsstelle weiter. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens sind grundsätzlich folgende Ergebnisse möglich:
- Volle Gleichwertigkeit: Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf. Sie als Fachkraft erhalten damit alle Berechtigungen, die dem deutschen Abschluss entsprechen.
- Teilweise Gleichwertigkeit: Es werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die aber im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme behoben werden können. Die Unterschiede können in der Regel im Betrieb, durch berufsbegleitende Schulungen oder durch das Ablegen einer Prüfung in Deutschland ausgeglichen werden.
- Keine Gleichwertigkeit: Das ausländische Berufsprofil ist mit dem deutschen Abschluss nicht vergleichbar.
Die zuständigen Stellen halten das Ergebnis in einem Anerkennungsbescheid fest. Sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt, werden wir Sie schnellstmöglich informieren und gerne zum weiteren Vorgehen beraten.
Für den Fall, dass Sie spezielle Informationen zum Anerkennungsverfahren bei Gesundheitsberufen (zum Beispiel Krankenpflege, Physiotherapie, medizinische Technologie, approbierte Heilberufe) sowie für soziale Berufe (zum Beispiel Sozialarbeit, Sozialpädagogik) benötigen, finden Sie alle Informationen bei der Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe am Regierungspräsidium Stuttgart.
Talente fördern,
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Wir sind für Sie da!
Wir beraten Sie kompetent und aus einer Hand und helfen Ihnen gerne.
In einem Erstgespräch werden wir Ihnen die Verfahrensschritte erläutern und Sie individuell beraten.
Unsere telefonischen Beratungszeiten sind:
Montag 09 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Dienstag 09 – 12 Uhr
Mittwoch 14 – 16 Uhr
Donnerstag 09 – 12 Uhr
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