Wir wissen, dass Familie wichtig ist!
Möchten Sie, dass Ihre Familie mit Ihnen einreisen kann oder nachkommt, sobald Sie sich in Baden-Württemberg eingelebt haben?

Im Rahmen Ihres beschleunigten Fachkräfteverfahrens dürfen Sie auch Ihre Familie mitbringen, ohne dass weitere Gebühren anfallen.
Das Verfahren des Familiennachzugs ist im beschleunigten Fachkräfteverfahren vereinfachter und kürzer im Vergleich zum Familiennachzug im regulären Verfahren.

Alles, was Sie dafür wissen müssen:

Wie funktioniert das?

  • Ihr Arbeitgeber startet bei uns das beschleunigte Fachkräfteverfahren
  • In der zu unterzeichnenden Vereinbarung kann angegeben werden, dass Sie einen Familiennachzug planen. Hierzu benötigt der Arbeitgeber auch entsprechende Vollmachten der Familienmitglieder
  • Falls Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht konkret planen, wann Ihre Familie nachkommt, können Sie uns das gerne mitteilen und den Familiennachzug im Laufe des weiteren Verfahrens beantragen – spätestens bis zur Erteilung der Vorabzustimmung
  • Ihre Familie kann mit Ihnen oder bis zu 6 Monaten nach Ihnen nach Deutschland einreisen, ohne dass eine weitere Bearbeitungsgebühr anfällt
  • Die Bearbeitungsgebühr von 411 € beinhaltet auch den Familiennachzug

Wer zählt zur Familie?

  • Ehefrau oder Ehemann
  • eingetragene/r gleichgeschlechtliche/r Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • minderjährige ledige Kinder

Was wird benötigt?

  • für Ehefrau/Ehemann/Lebenspartnerin/Lebenspartner Nachweis der Ehe bzw. Eintragung ins Personenstandsregister
  • für Kinder Geburtsurkunden und Nachweise über das Sorgerecht

Warum beschleunigt das Verfahren den Nachzug?

  • Ihre Familie bekommt bevorzugte Termine bei der Botschaft für Visa-Anträge

Brauchen Sie Hilfe?

Brauchen Sie Hilfe bei einem konkreten Schritt oder weitere Informationen?
Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

Talente fördern, 
Chancen verbinden