Mit unserem Quick-Check können Sie in 4 Schritten erfahren, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie in Betracht kommt.

Ich möchte eine Person aus dem Ausland als Fachkraft oder Auszubildende einstellen.

Ich habe bereits eine passende Person gefunden.
Ich habe noch keine Fachkraft gefunden.

Wir freuen uns, dass Sie sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren interessieren. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass Sie als Unternehmer bereits eine Fachkraft aus einem Drittstaat gefunden haben. Falls Sie nähere Informationen zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte benötigen, schauen Sie gerne bei „Make it in Germany“ vorbei: Gezielt rekrutieren

Die Fachkraft befindet sich

noch in einem Drittstaat.
bereits in Deutschland.

Ziel des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist, die Einreise der Fachkraft zu verkürzen. Mit der Einreise ist die LZF nicht mehr zuständig.

  • Sollten Sie Fragen zur Anerkennung haben, könnte die Website Anerkennung-in-Deutschland hilfreich sein: Anerkennungsportal.
  • Bei ausländerrechtlichen Fragen hilft Ihnen gerne die Ausländerbehörde am Wohnort Ihrer Fachkraft oder Ihr Welcome Center vor Ort.

Ein Arbeitsvertrag und eine Bevollmächtigung

liegen vor.
liegen nicht vor.

Haben Sie sich dazu entschieden, das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Ihre ausländische Fachkraft zu beantragen?
Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag und die Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft.

Bei einer anderen Behörde wurde bereits ein Antrag auf beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingereicht bzw. ein anderes Visumverfahren eingeleitet.

Trifft zu.

Wir freuen uns, dass Sie sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei uns interessieren. 
Um Verfahrensverzögerungen und doppelte Gebühren für Sie zu vermeiden, geben Sie bitte unbedingt bei Ihrem Beratungsgespräch und der Antragstellung an, dass Sie ein anderes Verfahren eingeleitet haben. Hilfreich wären Angaben, um was für ein Verfahren es sich handelt und wo es gestellt wurde.

Trifft nicht zu.

Herzlichen Glückwunsch zu einem neuen Arbeitsverhältnis. Wir freuen uns, dass Sie ein neues Talent für Ihr Unternehmen gefunden haben. Damit Sie Ihre Fachkraft aus einem Drittstaat bald in Ihrem Betrieb in Baden-Württemberg willkommen heißen können, haben Sie die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu nutzen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Melden Sie sich am besten über unsere Hotline, damit wir Sie individuell beraten können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Talente fördern, 
Chancen verbinden