Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gibt es auch die Möglichkeit, für eine Aus- oder Weiterbildung einzureisen.

Alles, was Sie dafür wissen müssen:

  • Ihr Ausbildungsbetrieb startet bei uns rechtzeitig vor dem geplanten Ausbildungsbeginn das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
  • Für einen Ausbildungsbeginn ab 01.09. sollten die Antragsunterlagen bei der LZF am 01.06. vollständig vorliegen.
  • Die Ausbildungsvergütung muss mindestens 882 Euro  netto/Monat oder 1.048  Euro brutto/Monat betragen.
  • Ein Familiennachzug ist nur bedingt möglich, da die Ausbildungsvergütung oft nicht hoch genug ist, um den Lebensunterhalt auch für weitere Personen zu sichern

Was wird benötigt?

  • Ausbildungsvertrag
  • bei schulischen Ausbildungen: Schulvertrag
  • ggf. eine Zeugnisanerkennung (wir unterstützen hierbei gerne)
  • Nachweis Sprachkenntnisse: Es gibt kein allgemeines Spracherfordernis im Berufsbildungsrecht. 
    Zur Aufnahme einer Ausbildung werden aber in der Regel mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2) erforderlich sein. Bei qualifizierten Berufsausbildungen sollen in der Regel ausreichende Sprachkenntnisse (B1) nachgewiesen werden, sofern kein ausbildungsvorbereitender Deutschsprachkurs besucht werden soll oder die Bildungseinrichtung die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geprüft hat. 

Brauchen Sie Hilfe?

Brauchen Sie Hilfe bei einem konkreten Schritt oder weitere Informationen?
Wir unterstützen und beraten Sie gerne!

Talente fördern, 
Chancen verbinden